Einzelabnahmen
Einzelabnahmen, Vollgutachten oder auch 21er genannt, sind Begutachtungen zur Erteilung einer Einzelgenehmigung nach §21 StVZO. Diese Gutachten werden zur Vorlage bei der Zulassungsstelle benötigt, wenn die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen ist. Wir bieten diese Dienstleistung im Auftrag des Technischen Dienstes der KÜS an.
Benötigt wird ein Gutachten nach §21 StVZO bespielweise in folgenden Fällen:
- Zur Wiederzulassung von Fahrzeugen die länger als 7 Jahre stillgelegt waren
- Fahrzeuge ohne Zulassungsdokumente
- Bei Fahzeugänderungen, beispielsweise durch Fahrzeugteile die für den Anbau an dem Fahrzeug oder in ihrer Kombination nicht genehmigt sind
- Bei der Änderung der Fahrzeugart - z.b. LKW in Wohnmobil
- Zur Zulassung von Importfahrzeugen von außerhalb der EU - z.B. USA, Japan oder Schweiz
Falls Sie Fragen haben, beraten wir Sie gerne ausführlich. Senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und den Fahrzeugdaten oder vereinbaren Sie einen Termin an der Prüfstelle.